Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainings, Supervisionen und kundenspezifische Seminare

§1 Leistungen von MARKUS MERSINGER & Partners

MARKUS MERSINGER & Partners führt als Veranstalter Trainings, Supervisionen und kundenspezifische Seminare (nachstehend zusammenfassend Seminare genannt) durch. Die Dienstleistungen werden durch die Trainer in eigener Verantwortung erbracht. MARKUS MERSINGER & Partners übernimmt für den Inhalt und die Art der Durchführung des Trainers keine Haftung.

§2 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über ein Online-Anmeldeformular, schriftlich oder per Fax. Mit dem Absenden des Formulars/der E-Mail erklärt sich der Absender mit der Speicherung seiner angegebenen Daten einverstanden. Die Daten werden nach den entsprechenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes behandelt und ausschließlich im notwendigen Rahmen verwendet. Eine Datenweitergabe an Dritte zu Werbezwecken wird nur mit ausdrücklicher Genehmigung durchgeführt. Mit der Absendung erklärt sich der Absender bis auf Widerruf bereit, E-Mails durch MARKUS MERSINGER & Partners zu erhalten. Die Anmeldung zur Teilnahme am Seminar ist für den Teilnehmer verbindlich.

§3 Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme an unseren Seminaren wird ein stabiler psychischer und physischer Zustand der Teilnehmer vorausgesetzt. Wenn sich ein Teilnehmer zurzeit oder in vergangener Zeit in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befindet oder befunden hat, so ist von ihm die Teilnahme an unseren Seminaren zuvor mit seinem behandelnden Arzt oder Therapeuten abzusprechen. 

Aus Gründen der Qualitätssicherung erhalten Teilnehmer erst bei einer Anwesenheit von mindestens 80% der Seminarzeit ihr Zertifikat. 

§4 Ablehnung und Ausschluss von Teilnehmern

MARKUS MERSINGER & Partners ist berechtigt, Teilnehmer vor dem Seminar ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall zu 100% zurückerstattet. Teilnehmer, die wiederholt den Seminar- und/oder Veranstaltungsablauf stören oder das Seminar zur Anwerbung von Personen missbrauchen oder Fremdprodukte verkaufen, können vom Seminarleiter vom Seminar ausgeschlossen werden. Die Seminargebühr ist in diesem Fall zu 100% zu entrichten.

§5 Rücktritt, Umbuchung und Ersatzteilnehmer

a) Rücktritt

Ihr Seminarplatz ist fest reserviert, sobald Ihre Anmeldung vorliegt. Bei Rücktritt nach der Anmeldung erheben wir nach Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung folgende Gebühren: bis 30 Tage vor dem ersten Seminar: € 25,00 Bearbeitungsgebühr, bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Gebühr für das erste Seminar, danach: die gesamte Gebühr des ersten Seminars. Die Zahlung der halben oder vollen Seminargebühr entfällt, wenn der für Sie reservierte Platz bei allen Seminaren über unsere Warteliste neu besetzt werden kann. In diesem Fall entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 25,00. Bei Rücktritt nach Beginn der Weiterbildung erheben wir aus technischen Gründen eine Ausfallgebühr von 100% der noch ausstehenden Seminargebühren oder die Übernahme des Seminarplatzes durch einen anderen qualifizierten Teilnehmer.

Bei kurzfristigen Anmeldungen, weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn, entfällt das Rücktrittsrecht. Umbuchungen sind bei kurzfristigen Buchungen nicht möglich.

b) Seminarrücktrittsversicherung

MARKUS MERSINGER & Partners empfiehlt den Ausbildungsteilnehmern grundsätzlich eine Seminarrücktrittsversicherung abzuschließen. Diese Dienste werden vom Veranstalter selbst nicht angeboten. Sie können über externe Dienstleister in Anspruch genommen werden.

c) Umbuchungen

Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn können Umbuchungen vorgenommen werden. Diese werden pauschal mit € 50,00 Euro berechnet. Umbuchungen können nur einmalig vorgenommen werden, das 14-tägige Rücktrittsrecht nach Umbuchung ist hierbei ausgeschlossen.

Folgende Umbuchungen sind möglich:

  • Eine Umbuchung auf ein Seminar des gleichen Inhalts zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Eine Umbuchung auf ein Seminar mit geringerem Preis, die Preisdifferenz ist nicht erstattungsfähig.
  • Eine Umbuchung auf ein Seminar mit höherem Preis, die Preisdifferenz muss aufbezahlt werden (auch bei gleichem Thema).

Sonderveranstaltungen oder Einzelseminare können nicht umgebucht werden. Bei den Umbuchungen sind die Voraussetzungen zur Zulassung der entsprechenden Seminare zu erfüllen.

d) Ersatzteilnehmer

Es können kostenfrei Ersatzteilnehmer benannt werden, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen, sowie die Voraussetzungen zur Zulassung der entsprechenden Seminare erfüllen. Ersatzteilnehmer müssen umgehend schriftlich mit allen Anmeldedaten an MARKUS MERSINGER & Partners gemeldet werden.

§6 Absage durch den Veranstalter/ Ausfall des Trainers

Das Seminar kann aus wichtigem Grund (zu geringe Teilnehmeranzahl, Ausfall des Trainers durch Unfall oder Krankheit, o.ä.) vom Veranstalter abgesagt werden. Die Absage erfolgt, sofern noch möglich, schriftlich, ansonsten per E-Mail oder telefonisch. Bereits erfolgte Zahlungen werden durch MARKUS MERSINGER & Partners unverzüglich zurückgezahlt. Weitere Schadensersatzansprüche des Teilnehmers können nicht geltend gemacht werden.

Im Falle einer Erkrankung des Trainers oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse, die den Einsatz des angegebenen Trainers unmöglich machen, ist MARKUS MERSINGER & Partners ermächtigt, einen anderen, qualifizierten Trainer für das betroffene Seminar einzusetzen.

§7 Seminarunterlagen & Copyright, Markenschutz

Alle Unterlagen, Videos, Daten– oder Audio-CDs, Inhalte der Webseite usw., die durch das Besser-Siegmund-Institut zur Verfügung gestellt werden, beinhalten das Copyright von MARKUS MERSINGER & Partners. Die Unterlagen, Videos, Daten- oder Audio-CDs, Inhalte der Webseite, usw. dürfen nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Genehmigung, auch nicht auszugsweise, in irgendeiner Form weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder für eigene Seminare verwendet werden. 

§8 Buchung/ Reservierung von Hotelzimmern

Für die Reservierung und Buchung von Hotelzimmern ist der Teilnehmer selbst zuständig. Ersatzansprüche bei unverschuldetem Ausfall oder Absage des Seminars können nicht geltend gemacht werden.

§9 Buchung/ Reservierung von Flügen, Bahntickets

Für die Reservierung und Buchung von Flügen und Bahntickets ist der Teilnehmer selbst zuständig. Ersatzansprüche bei unverschuldetem Ausfall oder Absage des Seminars können nicht geltend gemacht werden.

§10 Zahlung

Nach Erhalt der jeweiligen Rechnung bezahlen Sie bitte ausschließlich per Überweisung auf unser auf dem Rechnungsformular angegebenes Konto (bitte geben Sie Namen, Rechnungsnummer, Seminarbezeichnung und Termin an). Bei Zahlungen aus dem Ausland beachten Sie bitte die zusätzlichen Überweisungsgebühren, die bei Auslandsüberweisungen anfallen können. Es werden keine Bar- oder EC-Kartenzahlungen akzeptiert.

Die Zahlung muss bis 14 Tage vor Seminarbeginn durch Überweisung auf das Konto von MARKUS MERSINGER & Partners eingegangen sein. Beträgt die Zeit zwischen Anmeldung und Seminarbeginn weniger als 14 Tage, so ist der vollständige Betrag sofort fällig. Entscheidend ist der Geldeingang auf unserem Konto. Das Recht auf Teilnahme am Seminar besteht nur bei vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages, wenn es keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt (z.B. Ratenzahlung).

§11 Audio- und Video-Aufnahmen

Video und Audioaufnahmen des Seminars dürfen seitens der Teilnehmer ausschließlich nach vorheriger Genehmigung durch MARKUS MERSINGER & Partners angefertigt werden. Private Fotos dürfen angefertigt werden, sofern dies den Seminarablauf nicht stört. Die Veröffentlichung der Aufnahmen auf elektronischem Weg, in Printmedien und/ oder allen anderen Medien bedarf ebenfalls der schriftlichen Genehmigung von MARKUS MERSINGER & Partners. Dabei sind die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte am eigenen Bild zu beachten. In Seminaren werden zum Teil Foto-, Video- und Audioaufzeichnungen durch die Mitarbeiter von MARKUS MERSINGER & Partners oder eine von ihnen dazu berechtigte Person gemacht. Der Teilnehmer erteilt mit der Seminarteilnahme die Genehmigung zur privaten und gewerblichen Verwertung dieser Aufzeichnungen. Der Ausbildungsteilnehmer gibt sein Einverständnis, dass das Ausbildungsgruppenfoto zu Werbezwecken in den sozialen Netzwerken von MARKUS MERSINGER & Partners verwendet werden darf. Wenn sich der Teilnehmer nicht fotografieren lassen möchte, stellt dies kein Problem dar. Ein Anspruch auf Provision oder andere Zahlungen wird grundsätzlich ausgeschlossen, sofern dies nicht im Voraus schriftlich anders vereinbart wurde. Der Seminarteilnehmer hat das Recht, dieser Genehmigung im Voraus zu widersprechen. Muss dann aber in diesem Falle mit einem Ausschluss vom Seminar rechnen. Ein nachträglicher Widerspruch ist nicht möglich. Im Zweifelsfall bitte im Vorfeld Kontakt aufnehmen, ob und in welchem Umfang Aufnahmen geplant sind.

§12 Scientology

Die Trainer versichern hiermit an Eides statt, dass sie niemals Kurse von Scientology besucht haben und dass das Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeitet. Diese Erklärungen gelten genauso für Sekten jeglicher Art.

§13 Sonstiges

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, so treten an Stelle der unwirksamen Vereinbarungen rechtsgültige Vereinbarungen ein, die der/den unwirksamen am nächsten kommen. Im Zweifelsfall gilt immer die derzeit gültige Fassung des BGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand für MARKUS MERSINGER & Partners ist Kempten/Deutschland. Korrespondenzsprache ist Deutsch.

Ergänzende Regelungen werden mit dem Teilnehmer durch gesonderte Verträge getroffen.

Stand 20.01.2021 

Die vorliegenden ABGs sind bis auf Widerruf gültig.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für die Beratung, Coaching und damit im Zusammenhang stehende Leistungen der
MARKUS MERSINGER & Partners

1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beratungsleistungen und die Veranstaltung und Durchführung von Schulungen, die die MARKUS MERSINGER & Partners (nachfolgend Berater) übernimmt, soweit nicht im Einzelfall schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen sind. Vertragsgegenstand sind die vereinbarten Leistungen und nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Die Leistungen des Beraters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 

Falls neben den genannten darüber hinausgehenden Leistungen wie etwa Liefer- und/oder Montagepflichten durch den Berater vereinbart werden, gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen. 

2. Angebote und Vertragsabschluss 

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Berater 14 Kalendertage ab Datum des Angebotes gebunden.

Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.

Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn der Berater insoweit sein Einverständnis erklärt hat. Derartige Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. 

Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen des Beraters, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten den Berater nicht. Vielmehr gilt die offen-sichtlich gewollte Erklärung. 

An Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Mustern, Kostenvoranschlägen, Dokumenten und anderen präsentierten Arbeiten und Entwürfen behält sich der Berater das Eigentums- und Urheberrecht vor. Vorgenannte Unterlagen des Beraters sind vertraulich zu behandeln und dürfen lediglich entsprechend der vertraglichen Vereinbarung oder entsprechend den Umständen des Auftrages, soweit für den Berater erkennbar, genutzt werden. Im Zweifel erfüllt der Berater seine Verpflichtung durch Einräumung eines nicht ausschließlichen Nutzungsrechtes. Ohne die Genehmigung des Beraters dürfen die Unterlagen weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.

3. Umfang der Beratung oder Leistung 

Für den Umfang der Beratung oder Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Beraters maßgebend, im Falle eines Angebots des Beraters mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit auch insoweit der schriftlichen Bestätigung des Beraters. 

4. Preis, Preisänderung und Zahlung

Für Beratungsleistungen gelten die Preise laut Angebot zzgl. Fahrt- und Übernachtungskosten, Kosten für Back-Office Unterstützungen, Erstellung von Dokumentationen und Schulungsmaterialien etc., sowie Spesen nach den üblichen Sätzen des Beraters oder laut vereinbarter Pauschale. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesondert auszuweisenden jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug zu leisten und zwar mit einer Zahlungsfrist von zwei Wochen nach Rechnungsstellung.

 

Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Berater ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. Wenn dem Berater Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, dieser 

insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, ist der Berater berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Zudem ist der Berater in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 

Stellt der Auftraggeber seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder wird dies mangels Masse angelehnt, so ist der Berater auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. 

Der Berater ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Berater wird den Auftraggeber über diese Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Berater berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Berater berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugschadens des Beraters bleibt vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt es in den vorbezeichneten Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann maßgeblich ist. 

Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um rechtskräftig festgestellte oder vom Berater nicht bestrittene Gegenforderungen handelt. 

5. Beratungs- oder Coachingleistungen 

Der Berater berät den Auftraggeber je nach Vereinbarung und Erforderlichkeit am Sitz des Auftraggebers, an einem anderen Ort oder am Sitz des Beraters; letzterer Fall tritt in der Regel ein bei Planungsaufgaben und Konzepterstellungen, bei der Durchführung von Trainings und bei der Vor- und Nachbereitung von Beratungsleistungen. Falls dem Kunden aufgaben-, projekt- oder bereichsbezogen eine oder mehrere Optimierungsoptionen vorgestellt werden, wird die Entscheidung zur Umsetzung einer Option allein durch den Auftraggeber getroffen. 

Der Auftraggeber wird dem Berater die notwendige Unterstützung gewähren. Insbesondere wird der Auftraggeber den Mitarbeitern des Beraters die erforderliche Einsicht in Unterlagen gewähren, eventuell notwendige Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und bei Bedarf – zumindest vorübergehend – einen Zugang zu einem Festnetztelefon bzw. Internetanschluss – ermöglichen.

Der Berater wird nach bestem Wissen eventuelle, mit einer Veränderung in den Abläufen des Auftraggebers einhergehende Wechselwirkungen in der Ausarbeitung seiner Optimierungsvorschläge berücksichtigen. Sollte es aufgrund der vom Auftraggeber beauftragten Veränderungen in bestehende Abläufe oder Prozessketten zu unerwünschten Effekten in anderen Bereichen oder sogar zu Mehrarbeit, Produktions- oder sonstigen Verdienstausfällen kommen, so stellt der Auftraggeber den Berater insoweit von der Haftung frei. Im Übrigen haftet der Berater nach den Ziffern 7 und 8. 

6. Leistungsfrist 

Die Leistungsfrist beginnt ab dem vereinbarten Durchführungstermin, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, eventuell notwendiger Ortsbegehungen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Leistungsfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus.

Leistungstermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Verbindlichkeit ist nur dann gegeben, wenn eine diesbezügliche ausdrückliche schriftliche Erklärung des Beraters erfolgt ist. 

Die Dauer einer vom Auftraggeber im Falle der Leistungsverzögerung nach den gesetzlichen Vorschriften zu setzenden Nachfrist wird auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Berater beginnt. 

7. Leistungshindernisse 

Soweit die für die Beratungsleistung vorgesehenen Mitarbeiter des Beraters ausfallen, ist der Berater berechtigt, zur Erfüllung der Vertragsverpflichtung die Mitarbeiter gegen entsprechend qualifizierte Ersatzpersonen auszuwechseln. Der Berater ist wahlweise berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtung um die Dauer der Verhinderung angemessen hinauszuschieben. 

Der erste Abschnitt gilt entsprechend bei Eintritt von höherer Gewalt oder von anderen bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Berater die vereinbarten Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleichgestellt sind Streik und ähnliche Umstände, die den Berater mittelbar oder unmittelbar betreffen, sofern er diese nicht beseitigen kann.

Soweit durch Hindernisse der im ersten oder zweiten Abschnitt bezeichneten Art dem Berater die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag auf unabsehbare Dauer unmöglich wird, wird er von seinen Vertragspflichten frei.

Soweit Verzögerungen durch Hindernisse im Sinne von Abschnitt 1 oder 2 für den Auftraggeber unzumutbar werden, kann der Auftraggeber dem Berater eine angemessene Frist zur Fortsetzung der vertragsgemäßen Tätigkeiten setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist den Vertrag kündigen. Der Vergütungsanspruch des Beraters für bereits geleistete Leistungen bleibt hiervon unberührt. 

Soweit Verzug oder Unmöglichkeit von dem Berater zu vertreten sind, bestimmt sich seine Haftung nach den Regelungen in Ziffer 9. 

8. Rücktritt des Auftraggebers 

Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag mit 

dem Berater zurückzutreten, und zwar 

  • bei einer schriftlichen, nicht später als 28 Kalendertage vor Vertragsbeginn zugegangenen Rücktrittserklärung mit einer Schadensersatzverpflichtung von 50 % des vereinbarten Beraterhonorars 
  • bei einer schriftlichen, nicht später als 14 Kalendertage vor Vertragsbeginn zugegangenen Rücktrittserklärung mit einer Schadensersatzverpflichtung von 75 % des vereinbarten Beraterhonorars 
  • bei einer schriftlichen, nicht später als 7 Kalendertage vor Vertragsbeginn zugegangenen Rücktrittserklärung mit einer Schadensersatzverpflichtung von 100 % des vereinbarten Beraterhonorars. Den Parteien bleibt es unbenommen, einen höheren oder geringeren Schaden geltend zu machen. 

9. Haftung und Schadenersatz 

Der Berater erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und professionellen Beratungsunternehmens. 

Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel eines von dem Berater erstellten Werkes darauf beruhen, dass der Auftraggeber die in Ziffer 5 genannten Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung des Beraters ausgeschlossen. Der Berater haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg aufgrund von Beratungsleistungen und empfohlenen Maßnahmen. 

Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers (im Folgenden: Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. 

Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, etwa in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch infolge Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist  jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

10. Schlussbestimmungen 

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Berater und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat, der Sitz des Beraters oder nach Wahl des Beraters ein anderer gesetzlich zulässiger Gerichtsstand als vereinbart. 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit oder Nichtigkeit nicht die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder nichtigen Regelung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Regelungslücken. 

MARKUS MERSINGER & Partners

Alpenstrasse 15
87435 Kempten

Die vorliegenden ABGs sind bis auf Widerruf gültig.