Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Beratung, Coaching und damit im Zusammenhang stehende Leistungen der MARKUS MERSINGER & Partners
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beratungsleistungen und die Veranstaltung und Durchführung von Schulungen, die die MARKUS MERSINGER & Partners (nachfolgend Berater) übernimmt, soweit nicht im Einzelfall schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen sind. Vertragsgegenstand sind die vereinbarten Leistungen und nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Die Leistungen des Beraters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Falls neben den genannten darüber hinausgehenden Leistungen wie etwa Liefer- und/oder Montagepflichten durch den Berater vereinbart werden, gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Berater 14 Kalendertage ab Datum des Angebotes gebunden.
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn der Berater insoweit sein Einverständnis erklärt hat. Derartige Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen des Beraters, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten den Berater nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
An Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Mustern, Kostenvoranschlägen, Dokumenten und anderen präsentierten Arbeiten und Entwürfen behält sich der Berater das Eigentums- und Urheberrecht vor. Vorgenannte Unterlagen des Beraters sind vertraulich zu behandeln und dürfen lediglich entsprechend der vertraglichen Vereinbarung oder entsprechend den Umständen des Auftrages, soweit für den Berater erkennbar, genutzt werden. Im Zweifel erfüllt der Berater seine Verpflichtung durch Einräumung eines nicht ausschließlichen Nutzungsrechtes. Ohne die Genehmigung des Beraters dürfen die Unterlagen weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
3. Umfang der Beratung oder Leistung
Für den Umfang der Beratung oder Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Beraters maßgebend, im Falle eines Angebots des Beraters mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit auch insoweit der schriftlichen Bestätigung des Beraters.
4. Preis, Preisänderung und Zahlung
Für Beratungsleistungen gelten die Preise laut Angebot zzgl. Fahrt- und Übernachtungskosten, Kosten für Back-Office Unterstützungen, Erstellung von Dokumentationen und Schulungsmaterialien etc., sowie Spesen nach den üblichen Sätzen des Beraters oder laut vereinbarter Pauschale. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesondert auszuweisenden jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug zu leisten und zwar mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Berater ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. Wenn dem Berater Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, ist der Berater berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Zudem ist der Berater in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Stellt der Auftraggeber seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder wird dies mangels Masse angelehnt, so ist der Berater auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
Der Berater ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Berater wird den Auftraggeber über diese Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Berater berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Berater berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugschadens des Beraters bleibt vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt es in den vorbezeichneten Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann maßgeblich ist.
Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um rechtskräftig festgestellte oder vom Berater nicht bestrittene Gegenforderungen handelt.
5. Beratungs- oder Coachingleistungen
Der Berater berät den Auftraggeber je nach Vereinbarung und Erforderlichkeit am Sitz des Auftraggebers, an einem anderen Ort oder am Sitz des Beraters; letzterer Fall tritt in der Regel ein bei Planungsaufgaben und Konzepterstellungen, bei der Durchführung von Trainings und bei der Vor- und Nachbereitung von Beratungsleistungen. Falls dem Kunden aufgaben-, projekt- oder bereichsbezogen eine oder mehrere Optimierungsoptionen vorgestellt werden, wird die Entscheidung zur Umsetzung einer Option allein durch den Auftraggeber getroffen.
Der Auftraggeber wird dem Berater die notwendige Unterstützung gewähren. Insbesondere wird der Auftraggeber den Mitarbeitern des Beraters die erforderliche Einsicht in Unterlagen gewähren, eventuell notwendige Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und bei Bedarf — zumindest vorübergehend – einen Zugang zu einem Festnetztelefon bzw. Internetanschluss — ermöglichen.
Der Berater wird nach bestem Wissen eventuelle, mit einer Veränderung in den Abläufen des Auftraggebers einhergehende Wechselwirkungen in der Ausarbeitung seiner Optimierungsvorschläge berücksichtigen. Sollte es aufgrund der vom Auftraggeber beauftragten Veränderungen in bestehende Abläufe oder Prozessketten zu unerwünschten Effekten in anderen Bereichen oder sogar zu Mehrarbeit, Produktions- oder sonstigen Verdienstausfällen kommen, so stellt der Auftraggeber den Berater insoweit von der Haftung frei. Im Übrigen haftet der Berater nach den Ziffern 7 und 8.
6. Leistungsfrist
Die Leistungsfrist beginnt ab dem vereinbarten Durchführungstermin, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, eventuell notwendiger Ortsbegehungen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Leistungsfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus.
Leistungstermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Verbindlichkeit ist nur dann gegeben, wenn eine diesbezügliche ausdrückliche schriftliche Erklärung des Beraters erfolgt ist.
Die Dauer einer vom Auftraggeber im Falle der Leistungsverzögerung nach den gesetzlichen Vorschriften zu setzenden Nachfrist wird auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Berater beginnt.
7. Leistungshindernisse
Soweit die für die Beratungsleistung vorgesehenen Mitarbeiter des Beraters ausfallen, ist der Berater berechtigt, zur Erfüllung der Vertragsverpflichtung die Mitarbeiter gegen entsprechend qualifizierte Ersatzpersonen auszuwechseln. Der Berater ist wahlweise berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtung um die Dauer der Verhinderung angemessen hinauszuschieben.
Der erste Abschnitt gilt entsprechend bei Eintritt von höherer Gewalt oder von anderen bei Vertragsschluss unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Berater die vereinbarten Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleichgestellt sind Streik und ähnliche Umstände, die den Berater mittelbar oder unmittelbar betreffen, sofern er diese nicht beseitigen kann.
Soweit durch Hindernisse der im ersten oder zweiten Abschnitt bezeichneten Art dem Berater die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag auf unabsehbare Dauer unmöglich wird, wird er von seinen Vertragspflichten frei.
Soweit Verzögerungen durch Hindernisse im Sinne von Abschnitt 1 oder 2 für den Auftraggeber unzumutbar werden, kann der Auftraggeber dem Berater eine angemessene Frist zur Fortsetzung der vertragsgemäßen Tätigkeiten setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist den Vertrag kündigen. Der Vergütungsanspruch des Beraters für bereits geleistete Leistungen bleibt hiervon unberührt.
Soweit Verzug oder Unmöglichkeit von dem Berater zu vertreten sind, bestimmt sich seine Haftung nach den Regelungen in Ziffer 9.
8. Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Berater zurückzutreten, und zwar
- bei einer schriftlichen, nicht später als 28 Kalendertage vor Vertragsbeginn zugegangenen Rücktrittserklärung mit einer Schadensersatzverpflichtung von 50 % des vereinbarten Beraterhonorars
- bei einer schriftlichen, nicht später als 14 Kalendertage vor Vertragsbeginn zugegangenen Rücktrittserklärung mit einer Schadensersatzverpflichtung von 75 % des vereinbarten Beraterhonorars
- bei einer schriftlichen, nicht später als 7 Kalendertage vor Vertragsbeginn zugegangenen Rücktrittserklärung mit einer Schadensersatzverpflichtung von 100 % des vereinbarten Beraterhonorars.
Den Parteien bleibt es unbenommen, einen höheren oder geringeren Schaden geltend zu machen.
9. Haftung und Schadenersatz
Der Berater erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und professionellen Beratungsunternehmens.
Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel eines von dem Berater erstellten Werkes darauf beruhen, dass der Auftraggeber die in Ziffer 5 genannten Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung des Beraters ausgeschlossen. Der Berater haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg aufgrund von Beratungsleistungen und empfohlenen Maßnahmen.
Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers (im Folgenden: Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, etwa in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch infolge Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10. Besondere Bestimmungen für digitale Produkte und Online-Kurse
10.1 Geltungsbereich
Diese Bestimmungen gelten für digitale Produkte, insbesondere Online-Kurse, Video-Trainings, Downloads, E-Books und ähnliche digitale Inhalte, die der Berater bereitstellt.
10.2 Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß § 355 BGB. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Berater mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Auftraggeber zur Kenntnis genommen hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert. Dies ist insbesondere der Fall, wenn dem Auftraggeber Zugang zu den digitalen Inhalten gewährt wird.
Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MARKUS MERSINGER & Partners, Krumbacherstr. 24, 86424 Dinkelscherben, E-Mail: office@markusmersinger.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Berater mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Berater mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Auftraggeber seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
10.3 Zugang und Nutzung
Der Zugang zu digitalen Produkten erfolgt nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises. Die Zugangsdaten werden dem Auftraggeber per E-Mail zugesandt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Nutzung der digitalen Inhalte ist auf den Auftraggeber persönlich beschränkt. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Verbreitung der Inhalte an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Beraters untersagt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
10.4 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle digitalen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erwirbt mit dem Kauf ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch. Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben beim Berater.
10.5 Gewährleistung
Der Berater gewährleistet, dass die digitalen Inhalte zum Zeitpunkt der Bereitstellung frei von Rechtsmängeln sind und dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen. Eine Gewährleistung für den Lernerfolg, den wirtschaftlichen Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele durch die Nutzung der digitalen Produkte ist ausgeschlossen.
Bei Mängeln der digitalen Inhalte hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Beraters durch Mängelbeseitigung oder durch Bereitstellung eines mangelfreien digitalen Produkts.
10.6 Haftung
Für digitale Produkte gelten die Haftungsregelungen der Ziffer 9 entsprechend. Der Berater übernimmt keine Haftung für technische Probleme, die auf der Seite des Auftraggebers entstehen (z.B. fehlende Internetverbindung, veraltete Software, inkompatible Endgeräte).
10.7 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit digitalen Produkten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Beraters, die unter www.markusmersinger.com/datenschutz einsehbar ist.
11. Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Berater und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat, der Sitz des Beraters oder nach Wahl des Beraters ein anderer gesetzlich zulässiger Gerichtsstand als vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit oder Nichtigkeit nicht die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder nichtigen Regelung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Regelungslücken.
MARKUS MERSINGER & Partners
Krumbacherstr. 24
86424 Dinkelscherben
Stand November 2025
Letzte Aktualisierung: 09.11.2025
Die vorliegenden AGBs sind bis auf Widerruf gültig.
